Musik veröffentlichen: Die komplette Release-Checkliste 2026

Dein Song ist fertig, aber niemand hat dir gesagt, was jetzt kommt. GEMA oder nicht? Was ist ein ISRC, wer braucht einen Labelcode, welcher Musikvertrieb passt, und warum lehnt Apple dein Cover ab? Genau diese Fragen hat uns eine Kundin nach ihrem ersten Release gestellt. Deshalb gibt es diesen Leitfaden zum Thema Musik veröffentlichen: alle Schritte in der richtigen Reihenfolge, kurz erklärt, mit den Links zu den Stellen, an denen du dich anmeldest. Dazu eine interaktive Checkliste, die nur die Aufgaben zeigt, die für dein Release zählen. Ob du im Tonstudio aufnimmst oder zu Hause: Ab dem fertigen Mix gelten für Musikproduktion, Online-Mastering und Veröffentlichung dieselben Regeln.

Inhaltsverzeichnis

Was brauchst du wirklich, um Musik zu veröffentlichen?

Musik veröffentlichen: Musikerin hakt im Homestudio die letzten Punkte ihrer Release-Checkliste ab (KI-generierte Illustration)

Symbolbild, KI-generierte Illustration: der Moment, in dem die Liste komplett abgehakt ist.

Für ein digitales Release brauchst du zuerst einmal genau drei Dinge: ein fertiges Master, ein quadratisches Cover und einen Musikvertrieb, über den du deine eigene Musik hochladen und an Spotify, Apple Music und Co. ausliefern lässt. ISRC und EAN vergibt der Vertrieb dabei kostenlos. GEMA, GVL und Labelcode sind dagegen keine Voraussetzung fürs Veröffentlichen, sondern Register, die dir später Geld bringen. Alles andere ist deshalb Vorbereitung, Zeitplan und Nacharbeit.

Kurz gesagt gilt, wenn du Musik veröffentlichen willst: Rechte klären, bevor du hochlädst. Codes und Register verstehen, bevor du dich irgendwo anmeldest. Danach den Vertrieb wählen, Metadaten sauber eintragen und schließlich den Zeitplan rückwärts vom Release-Freitag planen. Physische Formate wie CD und Vinyl kommen außerdem als eigener Strang dazu. Und nach dem Release fängt die Arbeit mit Meldungen, Lyrics und Abrechnungen dann erst an.

  • Benötigt: Master, Cover, Vertrieb, ISRC und EAN (kommen vom Vertrieb), ℗- und ©-Zeile, saubere Metadaten.
  • Empfohlen: GVL-Vertrag (kostenlos), Künstlernamen prüfen, Splits schriftlich, Profile bei Spotify und Apple beanspruchen, Pitch sieben Tage vorher.
  • Optional: GEMA-Mitgliedschaft, Labelcode, eigener ISRC-Schlüssel, Canvas, Pre-Save, Label-Pitch.

Deine interaktive Release-Checkliste

Alles, was dieser Ratgeber erklärt, kannst du hier direkt auf dein Release zuschneiden, egal ob du zum ersten oder zum zehnten Mal Musik veröffentlichen willst. Fünf kurze Fragen, danach siehst du nur die Aufgaben, die für dich zählen, in der richtigen Reihenfolge, mit „Benötigt“, „Empfohlen“ oder „Optional“, dem passenden Anmelde-Link und einem Link zur Vertiefung weiter unten im Text.

So nutzt du sie:

  1. Fragen beantworten: Song oder Album, wo deine eigene Musik erscheinen soll, deine Rollen, dein Weg mit oder ohne Label. Alles, was nicht zu dir passt, blendet die Checkliste danach aus.
  2. Mit dem nächsten Schritt starten: Oben steht immer genau eine Aufgabe, mit dem Grund dahinter und dem Link, wo du sie erledigst. „Erledigt“ holt die nächste nach vorn.
  3. Phasen abhaken: Darunter liegen alle Aufgaben nach Phasen sortiert, von den Rechten bis zur Zeit nach dem Release. Jede abgeschlossene Phase bekommt ihren Haken.
  4. Release-Datum eintragen (optional): Dann rechnet die Liste bei zeitkritischen Aufgaben aus, bis wann du sie spätestens erledigt haben solltest.
  5. Speichern oder als PDF sichern: Schalte das Speichern auf deinem Gerät ein, wenn du später weitermachen willst, oder lade die Liste mit einem Klick als PDF herunter, mit klickbaren Links.

Alles läuft in deinem Browser. Gespeichert wird nur, wenn du es einschaltest, und dann nur lokal, ohne Konto und ohne Übertragung an uns. Aufgaben, die dich nicht betreffen, markierst du mit „Trifft nicht zu“; sie bleiben jederzeit wieder aufnehmbar.

A · Rechte klären, bevor du etwas hochlädst

  1. Halte zuerst schriftlich fest, wer welchen Anteil am Song hat.

    Denn die GEMA verlangt später exakte Prozentanteile aller Beteiligten. Ein Split-Sheet ist ein Blatt: Titel, Namen, Anteile an Text und Musik, Datum, Unterschriften.

  2. Klärt außerdem in der Band, wem Name, Aufnahme und Einnahmen gehören.

    Ohne Vereinbarung wird jeder Ausstieg zum Streit. Regelt Bandname, Masterrechte, Kosten, Einnahmen, Social-Accounts und Ausstieg.

  3. Lies deine Beat-Lizenz: Was ist erlaubt, wie viele Streams, exklusiv oder nicht?

    „Exclusive“ heißt selten voller Rechteerwerb; der Produzent behält meist seinen Urheberanteil. Prüfe Stream-Limits, Content ID, Samples im Beat und die Credits-Pflicht.

    Unser Angebot: Auf Wunsch produzieren wir dir ein Instrumental exklusiv für deinen Song. Es wird nicht weiterverkauft, und du musst dir keine Lizenzbedingungen mit anderen teilen. Individuelle Produktionen starten ab 750 €. Mehr zur Beatproduktion

  4. Kläre jedes fremde Sample: Master- und Kompositionsrechte oder nachspielen.

    Denn eine „unter fünf Sekunden ist frei“-Regel gibt es in Deutschland nicht. Du brauchst die Freigabe des Rechteinhabers der Aufnahme und des Verlags, oder du spielst das Sample nach. Das ist gängige Praxis, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

  5. Prüfe, ob dein Cover ein Cover bleibt oder eine Bearbeitung ist.

    Denn eine unveränderte Neuaufnahme läuft über GEMA und Vertrieb. Sobald du Text, Melodie oder Übersetzung änderst, brauchst du die Zustimmung der Rechteinhaber. Frag deinen Vertrieb, wie er Cover-Songs lizenziert.

  6. Prüfe danach deinen Künstlernamen: Markenregister, Spotify, Social-Handles, Domain.

    Denn ein Rebranding, nachdem du zum ersten Mal Musik veröffentlichen konntest, kostet Fans und Geld. Die Recherche im Markenregister ist kostenlos; eine eigene Marke kostet ab 290 € (Stand 25.09.2026).

  7. Notiere, wo KI beteiligt war: Vocals, Instrumental, Cover.

    Spotify fragt KI-Anteile über den Vertrieb ab, Deezer erkennt sie automatisch, Bandcamp lehnt KI-generierte Musik ab. Wer es notiert hat, kann es sauber angeben.

  8. Kläre außerdem, wem die Aufnahme gehört: Studio, Produzent oder du.

    Song und Aufnahme sind zwei getrennte Rechte. Die ℗-Zeile beim Vertrieb braucht den Inhaber der Aufnahme.

B · Song fertigstellen

  1. Schließe zuerst den Mix ab und prüfe ihn dann gegen die Mastering-Checkliste.

    Denn das Mastering kann Mixfehler nicht reparieren, und wer Musik veröffentlichen will, braucht ein sauberes Fundament. Headroom, keine Limiter auf der Summe, saubere Exporte.

    Unser Angebot: Wenn du unsicher bist, ob dein Mix fürs Mastering bereit ist, hören wir ihn uns an und sagen dir schriftlich, was noch fehlt: Pegel, Balance, Bass, Stereobild. Die Mix-Analyse gibt es ab 25 €. Mehr zur Mix-Analyse

    Unser Angebot: Du kannst den Mix auch komplett an uns abgeben: Du lädst deine Spuren hoch, wir mischen, du bekommst persönliches Feedback und Revisionen. Online-Mixing ab 120 €. Mehr zum Online-Mixing

  2. Lege Reihenfolge und Pausen deines Albums fest.

    Denn Reihenfolge, Pegel zwischen den Songs und Übergänge gehören ins Album-Mastering, nicht in den Upload.

    Unser Angebot: Beim Album-Mastering prüfen wir Reihenfolge, Pausen und Übergänge mit dir und stimmen Lautheit und Klang aller Songs aufeinander ab, für Streaming, CD oder Vinyl. Ab 315 €, zwei Revisionen inklusive. Mehr zum Album-Mastering

  3. Lass ein Streaming-Master erstellen: 24 Bit, native Samplerate, unter −1 dBTP.

    Spotify und Apple wollen dein natives Master. −14 LUFS ist Wiedergabe-Normalisierung der Plattformen, keine Liefervorgabe.

    Unser Angebot: Auf Wunsch mastern wir deinen Song für Streaming, CD und Vinyl, digital ab 65 € oder analog ab 89 €, mit zwei Revisionen. Mehr zum Online-Mastering

    Unser Angebot: Wenn du erst hören willst, wie dein Song fertig klingt: Das Test-Mastering kostet 10 €. Mehr zum Test-Mastering

  4. Lass ein DDP-Image fürs Presswerk erstellen: Reihenfolge, Pausen, CD-Text, ISRC.

    Denn das Presswerk braucht keinen WAV-Ordner, sondern ein DDP. Das ist das Produktionsmaster für deine Audio-CD.

    Unser Angebot: Auf Wunsch erstellen wir dir das DDP-Image zum Festpreis von 60 €. Darin stehen Reihenfolge, Pausen, CD-Text, ISRC und auf Wunsch EAN, dazu PQ-Codes und eine Prüfsumme. Es ist in 3 bis 7 Werktagen fertig, und wir schicken es dir oder direkt an dein Presswerk. Mehr zum DDP-Image

  5. Lass prüfen, ob dein Master vinyltauglich ist.

    Bass, S-Laute, Lautheit und Seitenlänge entscheiden, ob ein eigenes Vinyl-Master nötig ist. Manchmal reicht dieselbe Datei, oft nicht.

    Unser Angebot: Wir prüfen dein Master auf Vinyltauglichkeit und erstellen bei Bedarf ein eigenes Vinyl-Master nach den Vorgaben deines Presswerks, ab 65 € pro Song. Auf Wunsch hörst du über eine digitale Simulation vorab, wie die Platte klingt. Mehr zum Vinyl-Mastering

  6. Exportiere außerdem Zusatzversionen: Instrumental, Clean-Version, Stems.

    Radio, Sync-Anfragen und Remixe verlangen sie, oft kurzfristig. Jetzt ist es ein Klick, später eine Neuproduktion.

  7. Höre das Master danach auf Handy, Auto, Kopfhörer und in Mono.

    Denn was nur auf Studiomonitoren funktioniert, fällt beim Hörer durch. LUFS und True Peak kannst du im Browser messen.

    Unser Angebot: Mit unserem kostenlosen Loudness Meter misst du Lautheit und True Peak deines Masters direkt im Browser. Die Datei wird dabei nicht hochgeladen. Loudness Meter öffnen

  8. Lege die finalen Dateien schließlich sauber ab: Dateiname mit Version, Backup an zwei Orten.

    Denn verwechselte Versionen sind der häufigste Grund für falsche Uploads.

C · Codes, GEMA und GVL

  1. Sorge für einen ISRC je Aufnahme: kostenlos vom Vertrieb oder mit eigenem Schlüssel.

    Denn der ISRC ist die Seriennummer deiner Aufnahme, ohne die du keine Musik veröffentlichen kannst. Ohne ihn nimmt keine Plattform deinen Track an. Dein Vertrieb vergibt ihn kostenlos; ein eigener Schlüssel beim Bundesverband Musikindustrie kostet 250 € einmalig, 125 € für VUT-Mitglieder (Stand 25.09.2026). Beim Vertriebswechsel den Code behalten, sonst starten Streams und Playlists bei null.

    Unser Angebot: Mit unserem kostenlosen ISRC-Editor schreibst du die Codes direkt im Browser in deine WAV-Dateien. Wenn wir dein DDP-Image erstellen, übernehmen wir die ISRC dort automatisch. ISRC-Editor öffnen

  2. Sorge außerdem für eine EAN je Release.

    Denn die EAN ist der Barcode deines Releases. Dein Vertrieb stellt sie kostenlos. Eigene Nummern von GS1 brauchst du nur für Handel oder Direktvertrieb: SmartStarter 60 € pro Jahr (Stand 25.09.2026).

  3. Entscheide dann, ob du GEMA-Mitglied wirst.

    Denn die GEMA ist keine Pflicht, wenn du Musik veröffentlichen willst. Sie lohnt sich, sobald du auftrittst, im Radio läufst oder Sync-Anfragen bekommst. Kosten: 90 € netto einmalig (entfällt bis 30 Jahre), 50 € pro Jahr. Antrag bis 31. Oktober wirkt noch im laufenden Jahr (Stand 25.09.2026).

  4. Melde dein Werk im GEMA-Portal an: Titel, Beteiligte, Anteile.

    Benötigt, wenn du GEMA-Mitglied bist. Zu spät gemeldete Werke verpassen Ausschüttungen. Der Vertrieb meldet dein Werk nicht für dich.

  5. Schließe den GVL-Wahrnehmungsvertrag als Künstler ab. Kostenlos.

    Denn die GVL zahlt für die Nutzung deiner Aufnahme im Radio und in der Öffentlichkeit, unabhängig von der GEMA. GEMA ist für den Song, GVL für die Aufnahme.

  6. Schließe außerdem den GVL-Vertrag als Tonträgerhersteller ab.

    Denn wer die Aufnahme selbst bezahlt, ist auch ihr Hersteller. Das ist ein zweiter, getrennter Vertrag mit eigenem Portal.

  7. Beantrage einen Labelcode nur, wenn du Radio oder TV bemustern willst.

    Denn für Spotify und Apple ist der Labelcode unnötig. Er identifiziert dein Label im Radio-Meldewesen und läuft über den GVL-Herstellervertrag.

  8. Lege danach die ℗- und ©-Zeile fest.

    „℗ 2026 Dein Name“ steht für die Aufnahme, „© 2026 Dein Name“ für Song und Artwork. Der Vertrieb verlangt beide Felder; sie benennen unterschiedliche Rechte.

  9. Kläre schließlich deinen steuerlichen Status: Fragebogen beim Finanzamt, Kleinunternehmerregel, Künstlersozialkasse.

    Einnahmen aus Streaming und Auftritten sind steuerpflichtig. Kleinunternehmer bleibst du bis 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr (§ 19 UStG); die Künstlersozialkasse beginnt ab 3.900 € Jahreseinkommen, Berufsanfänger auch darunter (Stand 25.09.2026). Das ist ein Einstieg, kein Steuerrat.

D · Musikvertrieb wählen

  1. Vergleiche Musikvertriebe und wähle einen.

    Spotify und Apple nehmen keine Direkt-Uploads; wer dort Musik veröffentlichen will, braucht deshalb einen Vertrieb. Jahresabo, Pay-per-Release oder Provision unterscheiden sich stark, genauso die Rechte.

  2. Lies außerdem, was bei einer Kündigung mit deinem Release passiert.

    Laut den Hilfeseiten der Anbieter nimmt DistroKid Musik ohne Abo offline, Amuse lässt sie gegen 25 % Provision online, iMusician lässt sie dauerhaft online (Stand 25.09.2026). Das entscheidet über Jahre.

  3. Aktiviere Content ID und Social-Auslieferung und lass deinen eigenen YouTube-Kanal freischalten.

    Sonst bekommen deine eigenen Videos Claims. Die Freischaltung heißt beim Vertrieb meist Allowlisting.

  4. Richte deine Direktkanäle ein: Bandcamp, SoundCloud, eigener Shop.

    Direktverkauf bringt mehr pro Verkauf, und die Fan-Beziehung gehört dir. An Bandcamp Fridays verzichtet Bandcamp auf seinen Anteil.

E · Metadaten und Cover

  1. Trage die Metadaten vollständig ein: Artist exakt, „feat.“ als Rolle, Songwriter mit Klarnamen, Sprache, Genre, Explicit-Flag.

    Denn kein Artistname im Songtitel, kein „(Explicit)“ im Titel: Wer Musik veröffentlichen will, liefert saubere Felder. Die Plattformen zeigen genau das, was du lieferst.

  2. Verknüpfe außerdem dein bestehendes Künstlerprofil: Spotify-URI, Apple-Artist-ID.

    Sonst landet dein Song beim Namensvetter. Dein Vertrieb hat dafür ein Feld.

  3. Erstelle das Cover: quadratisch, 3000 bis 4000 Pixel, sRGB ohne Farbprofil, ohne Handles, URLs, Preise oder Barcodes.

    Spotify lehnt hochskalierte Bilder ab, egal wie gut die Musik ist, die du veröffentlichen willst. Apple verlangt auf der Artist-Seite aktuell 4000 Pixel Kantenlänge, der Provider-Support nennt 3000 (Stand 25.09.2026). Nimm 4000, dann passt beides.

  4. Baue Druckdaten nur aus dem Template deines Presswerks.

    Denn Beschnitt, Laschen und Falze unterscheiden sich je Werk. Universalmaße aus dem Netz führen zu Fehldrucken.

  5. Kläre, was auf den Tonträger gedruckt wird: ℗ und ©, EAN, Katalognummer, gegebenenfalls Labelcode und GEMA-Vermerk.

    Denn es gibt kein gesetzliches Pflichtpaket. Handel, Vertrieb und Radio verlangen je nach Weg einzelne Angaben.

  6. Stelle danach dein Presse-Kit zusammen: Foto in Druckqualität, Kurzbio, Pressetext.

    Denn blogs, Radio und Booker fragen genau danach. Ein Foto quer, eines hoch, 300 dpi, mit Fotocredit.

  7. Erstelle ein Canvas oder einen Visualizer: 9:16, drei bis acht Sekunden, ohne Ton.

    Sichtbarkeit im Spotify-Player und auf Social. Kein Ersatz fürs Cover.

F · CD produzieren

  1. Wähle zuerst die Verpackung und lade dann das Template deines Presswerks.

    Jewelcase, Digipak oder Kartonstecktasche: Panelzahl und Rücken bestimmen die Druckdatei.

  2. Hol ein Angebot ein: Pressung ab etwa 300 bis 500 Stück, gebrannte CDs darunter.

    Denn die Werkzeugkosten einer Pressung verteilen sich erst bei größeren Auflagen. Kleine Serien werden dupliziert.

    Unser Angebot: Wir sind ein Mastering-Studio, kein Presswerk. Mastering und DDP-Image bekommst du bei uns aus einer Hand, und auf Wunsch geht das fertige Image direkt an dein Presswerk. Dann klärst du dort nur noch Auflage und Verpackung. Mehr zum DDP-Image

  3. Kläre, wer die GEMA-Lizenz für die Auflage übernimmt: du, dein Broker oder das Presswerk als Service.

    Denn es gibt keinen Automatismus. Die Pflicht liegt bei dem, der die Auflage veranlasst.

  4. Prüfe das DDP-Image danach im Player und gib es im Vier-Augen-Prinzip frei.

    Denn nach der Übergabe ans Presswerk sind Reihenfolge, Pausen und CD-Text nicht mehr änderbar.

    Unser Angebot: Mit unserem kostenlosen DDP Player prüfst du das Image direkt im Browser: Trackliste, Pausen, CD-Text, ISRC und Prüfsummen. DDP Player öffnen

    Unser Angebot: Falls du noch kein DDP-Image hast: Wir erstellen es für 60 € und prüfen es vor der Übergabe selbst. Mehr zum DDP-Image

  5. Plane die Pflichtexemplare für die Deutsche Nationalbibliothek ein: zwei Stück, die binnen einer Woche nach Erscheinen bei der DNB in Leipzig eintreffen müssen.

    Gesetzliche Pflicht für in Deutschland veröffentlichte Tonträger.

G · Vinyl produzieren

  1. Lege zuerst Format, Drehzahl und Seitenlänge fest und prüfe sie dann gegen die Vorgabe deines Presswerks.

    Denn mehr Spielzeit heißt leiserer Schnitt. Pallas empfiehlt für eine 12"-Seite maximal 24 Minuten bei 33 und 14 Minuten bei 45 RPM (Spezifikationsblatt 2018, am 25.09.2026 weiterhin die verlinkte Vorgabe), andere Werke nennen andere Werte. Lauter, bassreicher Track nach außen.

    Unser Angebot: Unser Vinyl-Komplettpaket enthält die Beratung zu Format, Größe und Drehzahl, zur Seitenlänge und Seitenaufteilung, zu Track-Reihenfolge und Pausen sowie eine digitale Klangvorschau deiner Platte, eine Art digitale Testpressung. So weißt du vor der Bestellung, ob alles passt. Mehr zum Vinyl-Mastering und Komplettpaket

  2. Wähle danach das Presswerk und hol ein Angebot ein: Auflage, Gewicht, Farbe, Testpressung, Lieferzeit.

    Beispiel Objects Presswerk Berlin, Stand 25.09.2026: 100 Stück 1.281 €, 300 Stück 1.656 €, 500 Stück 2.140 €, jeweils mit Schnitt und Testpressungen; ob netto oder brutto, weist Objects nicht aus. 180 g klingt nicht besser, ist nur stabiler.

  3. Liefere das Vinyl-Master mit Trackliste, Einzelzeiten, Seitentrennung und Drehzahl an.

    Denn das Werk überspielt 1:1. Fehlende Angaben stoppen den Auftrag.

    Unser Angebot: Auf Wunsch liefern wir dein Vinyl-Master presswerkfertig, bei Bedarf mit getrennten Dateien für A- und B-Seite. Mehr zum Vinyl-Mastering

  4. Baue außerdem Cover, Labels A und B und Innenhülle aus dem Presswerk-Template.

    Denn labelmaße und Rückenbreite hängen vom Werk und von der Plattenzahl ab.

  5. Kläre, wer die GEMA-Lizenz für die Auflage übernimmt.

    Denn kein Automatismus des Presswerks. Die Pflicht liegt bei dem, der die Auflage veranlasst.

  6. Höre die Testpressung danach komplett ab und gib erst dann frei.

    Denn Reihenfolge, Anfang und Ende, Verzerrungen, die letzten Tracks jeder Seite, Störgeräusche, auf mehreren Anlagen. Bei Pallas ist die Testpressung erst ab 500 Stück inklusive (Stand 25.09.2026).

    Unser Angebot: Mit der digitalen Klangvorschau aus unserem Vinyl-Komplettpaket hörst du schon vor der echten Testpressung, wie deine Platte klingt, und erkennst kritische Stellen früh. Mehr zum Vinyl-Mastering und Komplettpaket

  7. Lege den Release-Termin erst fest, wenn die Testpressung freigegeben ist.

    Denn presswerke verschieben. Ein fixer Termin vor der Freigabe ist ein Risiko.

  8. Plane die Pflichtexemplare für die Deutsche Nationalbibliothek ein: zwei Stück, die binnen einer Woche nach Erscheinen bei der DNB in Leipzig eintreffen müssen.

    Gesetzliche Pflicht für in Deutschland veröffentlichte Tonträger.

H · Zeitplan, Profile und Pitch

  1. Setze den Release auf einen Freitag und lade mindestens vier Wochen vorher hoch.

    Freitag ist seit 2015 der weltweite Release-Tag, an dem fast alle Musik veröffentlichen. Die vier Wochen sind eine Empfehlung für Prüfung und Pitch, kein Plattformzwang.

  2. Beanspruche außerdem deine Künstlerprofile: Spotify for Artists, Apple Music for Artists, Amazon, Deezer, TIDAL, YouTube Official Artist Channel.

    Ohne Profil kein Pitch, keine Bio, keine Statistiken. Die Freischaltung dauert unterschiedlich lang.

  3. Reiche den Song spätestens sieben Tage vor Release beim Spotify-Editorial-Pitch ein.

    Nur unveröffentlichte Songs, ein Song gleichzeitig. Ab sieben Tagen Vorlauf landet er bei deinen Followern im Release Radar.

  4. Richte danach einen Pre-Save- oder Smartlink ein.

    Denn ein Link für alle Plattformen, vor und nach dem Release.

  5. Schreib Blogs, Radios und Playlist-Kuratoren persönlich an, mit privatem Link.

    Denn massenmails werden ignoriert. Bezahle höchstens für Reviewzeit, nie für eine Platzierung.

  6. Kaufe keine Streams und keine garantierten Playlist-Plätze.

    Spotify zählt künstliche Streams nicht, berechnet Gebühren über den Vertrieb und kann Songs entfernen. „Garantierte Streams“ sind ein Warnsignal.

I · Release-Woche

  1. Prüfe am Release-Tag alle Stores: Titel, Cover, Artist-Zuordnung, Explicit-Flag.

    Denn fehlzuordnungen bleiben sonst wochenlang unbemerkt.

  2. Reiche außerdem deine Lyrics über Musixmatch ein.

    Denn texte erscheinen nicht automatisch bei Spotify und Apple. Profil per Spotify-Link beanspruchen, Text synchronisieren, prüfen lassen.

  3. Stelle den Smartlink auf die Store-Links um und prüfe, ob dein Song als Sound in Instagram und TikTok verfügbar ist.

    Pre-Save und Veröffentlichung sind zwei Zustände.

  4. Starte den Verkauf der physischen Ware und verschicke ein Testpaket an dich selbst.

    Kantenschäden und lose Platten zeigen sich erst im Versand. Passender Mailer, Kantenschutz, nichts darf sich bewegen.

J · Nach dem Release

  1. Melde zuerst die Aufnahme und deine Mitwirkung bei der GVL.

    Ohne Meldung keine Ausschüttung, auch als Mitglied. Rückwirkend bis vier Jahre möglich (Stand 25.09.2026). Künstler melden in meine.gvl, Hersteller in label.gvl.

  2. Ergänze danach den ISRC an deinem Werk im GEMA-Portal.

    Verknüpft die Streaming-Abrechnung mit deinem Werk. Im Portal unter „Sound Recording ergänzen“. Nur für GEMA-Mitglieder.

  3. Reiche nach jedem Auftritt die Setlist bei der GEMA ein, spätestens nach sechs Wochen.

    Sonst gibt es keine Live-Tantiemen, und der Veranstalter zahlt 10 % Zuschlag (Stand 25.09.2026).

  4. Verstehe deine Abrechnung: Spotify zahlt erst ab 1.000 Streams in zwölf Monaten, das Geld kommt zwei bis drei Monate später, GEMA und Vertrieb zahlen getrennt.

    Denn die meisten, die zum ersten Mal Musik veröffentlichen, erwarten Geld ab dem ersten Stream. Das ist die häufigste Enttäuschung, und sie ist vermeidbar.

  5. Sammle außerdem Belege und trage die Einnahmen dann in deine Steuererklärung ein.

    Denn auch kleine Beträge sind Einkünfte.

  6. Lege außerdem deine Einträge bei Discogs und MusicBrainz an.

    Das sind Datenbanken für Sammler und Metadaten. Kein Ersatz für GEMA und GVL.

  7. Werte nach vier Wochen aus: Saves, Follower, Playlists, Verkäufe. Notiere, was du beim nächsten Release anders machst.

    Denn beim zweiten Mal Musik veröffentlichen wird alles besser, wenn du beim ersten Mal gemessen hast.

    Unser Angebot: Wenn du beim nächsten Release mehr selbst machen willst: Im 1:1-Coaching lernst du Mixing und Mastering an deinen eigenen Songs, online oder im Studio, ab 70 € pro Stunde. Mehr zum Coaching

K · Label, Sync und Förderung

  1. Bereite den Label-Pitch vor: ein Track, privater Link, drei Sätze Kontext, echte Zahlen, eine konkrete Frage.

    Denn labels lesen keine Archive. Die Demo-Policy des Labels hat Vorrang. Unabhängige Labels findest du über den VUT.

  2. Prüfe danach jedes Angebot auf Warnzeichen: garantierte Streams, Zeitdruck, unklare Masterrechte, „Labeldeal“ mit Pflicht-Marketingpaket.

    Denn ein kostenpflichtiger Service ist kein Betrug, aber auch kein Labeldeal. Kläre Vertragspartei, Laufzeit, Kündigung, Masterrechte, Exklusivität und Gegenleistung. Bei weitreichenden Rechten prüfen lassen.

  3. Stelle außerdem ein Sync-Paket zusammen: Instrumental, Stems, Cutdowns, geklärte Rechtekette.

    Denn music Supervisors brauchen schnelle, eindeutige Freigaben. Wer Miturheber oder Samples nicht geklärt hat, fällt raus.

  4. Prüfe zusätzlich Förderprogramme: Initiative Musik, Musikfonds, GEMA-Stiftung, Landesprogramme, in Österreich und der Schweiz Musikfonds und Fondation SUISA.

    Denn fristen ändern sich laufend. Öffne immer die aktuelle Ausschreibung.

  5. Baue ein Fan-Abo auf, wenn du regelmäßig veröffentlichst.

    Denn wiederkehrende Einnahmen brauchen wiederkehrenden Output; wer nur einmal Musik veröffentlichen will, braucht kein Abo. Für ein einzelnes Release lohnt es sich nicht.

Datenschutz und Speicherung der Checkliste

Die Checkliste läuft komplett in deinem Browser. Erst wenn du „Fortschritt auf diesem Gerät speichern“ einschaltest, legt sie deinen Stand lokal ab, und mit „Fortschritt löschen“ ist er danach wieder weg. Nichts davon wird außerdem an Peak-Studios übertragen.

Drei Rollen, drei Register: GEMA, GVL und Tonträgerhersteller

Der häufigste Denkfehler, wenn Musiker zum ersten Mal Musik veröffentlichen, ist, alle Anmeldungen als eine Kette zu sehen. Tatsächlich gibt es jedoch drei getrennte Rollen, die bei dir als Solo-Artist zusammenfallen: Du bist Urheber (du hast den Song geschrieben), Interpret (du bist auf der Aufnahme zu hören) und Tonträgerhersteller (du hast die Aufnahme bezahlt). Jede Rolle hat deshalb ihr eigenes Register, und jedes Register zahlt für etwas anderes.

GEMA: für den Song, nicht für die Aufnahme

Die GEMA vertritt Komponisten und Textdichter. Sie zahlt, sobald dein Werk aufgeführt, gesendet oder vervielfältigt wird. Wichtig dabei: Die Mitgliedschaft ist keine Bedingung, wenn du eigene Musik veröffentlichen willst. Dein Song ist ab dem Moment geschützt, in dem du ihn geschrieben hast. Sinnvoll wird die GEMA allerdings, sobald du regelmäßig auftrittst, im Radio läufst oder Sync-Anfragen bekommst. Laut den Mitgliedsbeiträgen der GEMA kostet der Eintritt 90 € netto einmalig, der Beitrag 50 € pro Jahr; wer 30 oder jünger ist, zahlt keine Aufnahmegebühr. Ein Antrag bis zum 31. Oktober wirkt noch im laufenden Jahr (Stand 25.09.2026). Danach meldest du jedes Werk im Portal an, mit allen Beteiligten und ihren Anteilen. Genau deshalb solltest du Splits schriftlich festhalten, bevor der Song fertig ist.

Ein Beispiel: Zwei Songwriter, ein Produzent mit Anteil an der Melodie. Ohne Blatt streiten später drei Menschen um Prozente. Mit Blatt dauert die Werkanmeldung fünf Minuten.

GVL: für die Aufnahme, in zwei Verträgen

Die GVL zahlt für die Nutzung deiner Aufnahme, zum Beispiel im Radio oder in Geschäften, unabhängig von der GEMA. Der Wahrnehmungsvertrag der GVL für ausübende Künstler ist kostenlos und online in wenigen Minuten abgeschlossen. Als Tonträgerhersteller schließt du außerdem einen zweiten Vertrag ab, mit eigenem Portal. Beide Verträge bringen allerdings erst Geld, wenn du deine Aufnahmen dort auch meldest. Das geht zwar rückwirkend bis zu vier Jahre, aber warum warten. Viele Guides erklären diese Doppelrolle nicht, und deshalb bleibt Geld liegen.

Rechte klären, bevor du hochlädst

Drei Fälle brauchen vor dem Upload eine Antwort. Erstens ein gekaufter Beat: Lies die Lizenz, denn „Exclusive“ heißt selten voller Rechteerwerb, und Stream-Limits stehen im Kleingedruckten. Wer stattdessen ein Instrumental produzieren lassen will, klärt die Rechte deshalb gleich im Auftrag. Zweitens Samples: Eine Regel „unter fünf Sekunden ist frei“ gibt es in Deutschland nicht; du brauchst also die Freigabe für Aufnahme und Komposition, oder du spielst das Sample nach (Sampling ist Rechtefrage, keine Sekundenfrage). Drittens eine Cover-Version: Unverändert nachgespielt läuft sie über GEMA und Vertrieb. Sobald du aber Text oder Melodie änderst, wird daraus eine Bearbeitung, und die braucht die Zustimmung der Rechteinhaber. Das beschreibt die gängige Praxis und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Außerdem lohnt ein Blick auf den Künstlernamen im Markenregister und bei Spotify, bevor er auf tausend Covern steht. Und wer KI im Prozess hatte, notiert das jetzt, weil Vertriebe und Plattformen zunehmend danach fragen; die Details stehen in unserem Beitrag zur KI-Musik-Kennzeichnung. Wem die Aufnahme gehört, wenn ein Studio oder Produzent beteiligt war, erklärt schließlich Dein Weg zum fertigen Song.

Codes für dein Release: ISRC, EAN und Labelcode

Drei Codes tauchen in jedem Upload-Formular auf, und nur einer davon kostet dich vielleicht Geld. Der ISRC ist die Seriennummer einer einzelnen Aufnahme. Jede Plattform zählt Streams darüber ab, deshalb nimmt kein Dienst einen Track ohne diesen Code an. Dein Musikvertrieb vergibt ihn allerdings kostenlos, sobald du hochlädst. Wer seine Codes selbst verwalten will, beantragt einen Codiererschlüssel beim Bundesverband Musikindustrie: 250 € einmalig, 125 € für VUT-Mitglieder (Stand 25.09.2026). Wer zum ersten Mal Musik veröffentlichen will, braucht das nicht. Wie der Code aufgebaut ist und was ein ISRC genau ist, steht im Glossar.

Die EAN ist der Barcode des Releases als Produkt: ein Album hat eine EAN, aber jeder Track seinen eigenen ISRC. Auch die EAN stellt der Vertrieb. Eigene Nummern von GS1 brauchst du deshalb nur, wenn du CDs oder Platten selbst an den Handel verkaufst. Der Labelcode schließlich identifiziert dein Label im Meldewesen von Radio und Fernsehen. Für Spotify und Apple ist er dagegen unnötig, und du bekommst ihn ohnehin nur über den Herstellervertrag der GVL. Übermittelt werden all diese Codes übrigens über den Lieferstandard DDEX, mit dem Vertriebe die Plattformen beliefern.

Eine Falle für später: Wenn du den Vertrieb wechselst, gib für dieselbe Aufnahme denselben ISRC weiter. Sonst startet dein Song nämlich bei null, mit neuen Zählern, ohne Playlists, und die Vergütungsschwelle beginnt dann von vorn.

Dein Master steht noch nicht? Mit dem Test-Mastering hörst du für 10 €, wie dein Song fertig klingt, bevor du irgendetwas hochlädst.

Den Song wirklich fertig machen, bevor du Musik veröffentlichst

Erst wenn der Mix steht, lohnt sich der Rest, denn kein Master repariert einen schlechten Mix. Prüfe ihn gegen unsere Liste Mix fürs Mastering vorbereiten, oder gib ihn ins Online-Mixing, wenn du dir unsicher bist. Danach entsteht das Master, und zwar je Zielmedium ein eigenes.

Für Streaming heißt das zum Beispiel: 24 Bit, die native Samplerate deiner Session, True Peak unter −1 dBTP. Die oft zitierten −14 LUFS sind dagegen die Wiedergabe-Normalisierung der Plattformen, keine Liefervorgabe; Spotify und Apple wollen dein natives Master. Die genauen Streaming-Spezifikationen der Plattformen haben wir separat zusammengefasst. Für eine CD brauchst du außerdem ein DDP-Image, für Vinyl ein angepasstes Master, dazu gleich mehr.

Zusatzversionen, die später Geld sparen

Exportiere jetzt, was Radio, Sync-Anfragen und Remixe später verlangen: Instrumental, Clean-Version und Stems. Wie das sauber geht, zeigt Stems exportieren. Bei mehreren Songs legst du außerdem Reihenfolge und Pausen fest, denn das gehört ins Album und nicht in den Upload; die Album-Mastering-Grundlagen erklären, warum. Zum Schluss hörst du das Master dann auf Handy, im Auto, auf Kopfhörern und in Mono. LUFS und True Peak kannst du mit unserem Loudness-Meter im Browser messen, ohne Upload.

Musikvertrieb wählen: Was beim Kündigen mit deinem Song passiert

Spotify, Apple Music, Amazon, Deezer und TIDAL lassen Einzelkünstler nicht direkt hochladen. Wer Musik veröffentlichen will, hat deshalb zwei Wege: den Direktverkauf über Bandcamp oder den eigenen Shop, und für Spotify und Co. einen Musikvertrieb, auch Distributor oder Aggregator genannt. Er liefert Audio, Cover und Metadaten an alle Plattformen, vergibt außerdem ISRC und EAN und zahlt dir schließlich die Einnahmen aus. Wer seine Musik zusätzlich direkt verkaufen will, nimmt Bandcamp oder den eigenen Shop dazu. Die Preismodelle unterscheiden sich grundlegend: Jahresabo, Gebühr pro Release oder Provision. Welcher Anbieter zu welchem Release passt, haben wir in Musikvertriebe im Vergleich mit aktuellen Preisen aufgeschlüsselt.

Zwei Punkte gehen beim Vergleich allerdings meist unter, obwohl sie über Jahre entscheiden. Erstens die Kündigung, laut den Hilfeseiten der Anbieter: DistroKid nimmt deine Musik ohne aktives Abo offline, Amuse lässt sie gegen 25 % Provision online, iMusician lässt veröffentlichte Releases dauerhaft stehen (Stand 25.09.2026). Lies das also, bevor du dich entscheidest.

Zweitens Content ID und Social: Aktiviere die Auslieferung an YouTube, TikTok und Instagram, und lass deinen eigenen YouTube-Kanal beim Vertrieb freischalten, sonst bekommen deine eigenen Videos einen Claim. Wer direkt an Fans verkaufen will, richtet außerdem Bandcamp oder einen eigenen Shop ein; das ersetzt den Vertrieb zwar nicht, ergänzt ihn aber um den Kanal mit der besten Marge.

Metadaten und Cover: die häufigsten Ablehnungsgründe

Die Plattformen zeigen exakt die Daten, die du lieferst, wenn du Musik veröffentlichen willst. Deshalb entscheidet das Upload-Formular über den ersten Eindruck, den deine Fans bekommen. Trage den Artistnamen exakt ein, Featured Artists als Rolle und nicht im Titel, Songwriter mit Klarnamen, Sprache, Genre und das Explicit-Flag für explizite Inhalte. Ein „(feat. XY)“ oder „(Explicit)“ im Songtitel lehnen Spotify und Apple ab. Verknüpfe außerdem dein bestehendes Künstlerprofil über die Spotify-URI, sonst landet dein Song beim Namensvetter. Und lege schließlich die ℗- und ©-Zeile fest: „℗ 2026 Dein Name“ steht für die Aufnahme, „© 2026 Dein Name“ für Song und Artwork.

Cover: quadratisch, groß, ohne Handles

Beim Erstellen des Covers gilt: quadratisch, mindestens 3000 × 3000 Pixel, in sRGB ohne eingebettetes Farbprofil. Spotify akzeptiert zum Beispiel 640 bis 10.000 Pixel und lehnt hochskalierte Bilder ab. Apple verlangt dagegen auf der Artist-Seite aktuell 4000 Pixel Kantenlänge, während der Provider-Support noch 3000 nennt (Stand 25.09.2026). Nimm also 4000 Pixel nativ, dann passt beides. Verboten sind außerdem Social-Handles, URLs, Preise, Barcodes und ein Parental-Advisory-Logo auf nicht-expliziten Releases. Der Text auf dem Cover muss zu den Metadaten passen.

CD und Vinyl: Was physische Releases zusätzlich brauchen

Wer Musik auf CD oder Vinyl veröffentlichen will, plant einen eigenen Strang mit eigenen Fristen und eigenem Geld. Für die CD braucht das Presswerk kein WAV-Verzeichnis, sondern ein DDP-Image fürs Presswerk mit Reihenfolge, Pausen, CD-Text und ISRC. Ab etwa 300 bis 500 Stück lohnt die Pressung, darunter werden CDs gebrannt. Wähle deshalb zuerst die Verpackung, dann lade das Template deines Presswerks; Universalmaße aus dem Netz führen nämlich zu Fehldrucken. Den ganzen Ablauf zeigt wie eine CD hergestellt wird.

Vinyl: Seitenlänge, Testpressung, Termin

Bei Vinyl bestimmt die Spielzeit je Seite den Schnittpegel. Pallas empfiehlt zum Beispiel für eine 12″-Seite maximal 24 Minuten bei 33 und 14 Minuten bei 45 RPM (Spezifikationsblatt vom 30.05.2018, am 25.09.2026 weiterhin die aktuell verlinkte Vorgabe), andere Werke nennen andere Werte, deshalb gilt immer die Vorgabe deines Presswerks. Ob dein vorhandenes Master vinyltauglich ist, prüfen wir im Vinyl-Mastering; oft braucht es nämlich ein angepasstes Master wegen Bass, S-Lauten und Lautheit. Die Testpressung ist danach dein Freigabepunkt: komplett abhören, auf mehreren Anlagen, erst dann die Auflage freigeben. Den Release-Termin legst du deshalb erst danach fest, weil Presswerke verschieben.

Preise, GEMA-Lizenz und Pflichtexemplare

Ein Preisgefühl, damit du planen kannst (Objects Presswerk Berlin, Stand 25.09.2026, 12″ schwarz 140 g inklusive Schnitt und Testpressungen):

AuflagePreisInhalt
100 Stück1.281 €bedruckte Hülle, farbige Labels, weiße Innenhüllen
300 Stück1.656 €gleiches Paket
500 Stück2.140 €gleiches Paket

Ob diese Preise netto oder brutto sind, weist Objects nicht aus, also frag vor der Bestellung nach. Zwei Pflichten kommen bei jedem Tonträger hinzu. Kläre zuerst, wer die GEMA-Lizenz für die Auflage übernimmt: du, dein Broker oder das Presswerk als Service. Einen Automatismus gibt es nämlich nicht. Und plane außerdem zwei Pflichtexemplare für die Deutsche Nationalbibliothek ein, binnen einer Woche nach Erscheinen. Das steht im Gesetz, aber in kaum einem Guide.

Fragen zu deinem Release? Wir melden uns werktags innerhalb von drei Stunden.

Schick uns eine Nachricht mit Song, Ziel und Termin. Wir sagen dir ehrlich, ob Master, Formate und Ablauf passen.

Telefonisch erreichst du uns in der Zeit von Mo-Fr von 09-20 Uhr

Zeitplan bis zum Release-Freitag

Freitag ist seit 2015 der weltweite Release-Tag. Das ist zwar kein Gesetz, aber alle Plattformen und Charts sind darauf eingestellt. Wer Musik veröffentlichen will, plant von diesem Datum aus rückwärts. Die einzige harte Plattformfrist dabei ist der Editorial-Pitch bei Spotify: Laut den Regeln für den Editorial-Pitch muss der Song mindestens sieben Tage vor Release im System sein, und den Zugriff auf Spotify for Artists und Apple Music for Artists holst du dir am besten im selben Zug, unveröffentlicht, ein Song gleichzeitig. Wer das einhält, landet außerdem bei seinen Followern im Release Radar. Alle anderen Fristen sind dagegen Empfehlungen, die dir Puffer für Fehler und Promotion geben.

WannWasCharakter
6 bis 8 Wochen vorherMaster fertig, Rechte geklärt, Cover und Metadaten stehenEmpfehlung
4 Wochen vorherUpload beim Vertrieb mit Release-DatumEmpfehlung
3 bis 4 Wochen vorherProfile beanspruchen, Pre-Save-Link, Presse und Blogs anschreibenEmpfehlung
spätestens 7 Tage vorherSpotify Editorial-PitchPlattformregel
Release-FreitagLive-Check aller Stores, Smartlink umstellenPflicht
bis 7 Tage danachPflichtexemplare an die Nationalbibliothek (nur physisch)Gesetz

Profile, Presse und was du nie tun solltest

Dazu gehört zuerst ein Profil bei Spotify for Artists, Apple Music for Artists, Amazon, Deezer, TIDAL und ein YouTube Official Artist Channel. Ohne Profil gibt es nämlich keinen Pitch, keine Bio und keine Statistik. Für Presse, Blogs und Booking gilt außerdem: persönlich anschreiben, privater Link, ein Track. Wie das professionell aussieht, steht in unserem Leitfaden zur Selbstvermarktung für Bands. Was du dagegen nie tun solltest: Streams oder garantierte Playlist-Plätze kaufen. Spotify zählt künstliche Streams nämlich nicht, berechnet stattdessen Gebühren über den Vertrieb und kann den Song sogar entfernen.

Nach dem Release: Meldungen, Geld und Steuern

Sobald dein Song veröffentlicht ist, prüfst du am Release-Tag alle Stores: Titel, Cover, Artist-Zuordnung, Explicit-Flag. Danach kommen die Schritte, die fast jeder vergisst. Lyrics erscheinen zum Beispiel nicht automatisch; du reichst sie deshalb über Musixmatch ein. Bei der GVL meldest du die Aufnahme und deine Mitwirkung, sonst gibt es trotz Vertrag keine Ausschüttung. GEMA-Mitglieder ergänzen außerdem den ISRC am Werk im Portal und reichen nach jedem Auftritt die Setlist ein, spätestens nach sechs Wochen, sonst zahlt der Veranstalter zehn Prozent Zuschlag und du bekommst nichts.

Warum das Geld später und getrennt kommt

Wer mit Streams Geld verdienen will, sollte die Schwellen kennen, denn die häufigste Enttäuschung ist vermeidbar: Laut der Mindestschwelle für Vergütung zahlt Spotify erst, wenn ein Track in zwölf Monaten mindestens 1.000 Streams erreicht hat. Das Geld kommt außerdem zwei bis drei Monate verzögert über den Vertrieb, und GEMA-Tantiemen laufen in einem völlig getrennten Kanal mit eigenen Terminen.

Streaming-Einnahmen sind zudem steuerpflichtig: Fragebogen beim Finanzamt, Kleinunternehmerregel bis 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr (§ 19 UStG), Künstlersozialkasse ab 3.900 € Jahreseinkommen, Berufsanfänger auch darunter (Stand 25.09.2026). Das ist ein Einstieg, kein Steuerrat. Nach vier Wochen wertest du schließlich aus, was funktioniert hat, denn der zweite Release wird nur besser als der erste, wenn du misst.

Fachbegriffe kurz erklärt

  • ISRC: Seriennummer einer einzelnen Aufnahme. Kommt kostenlos vom Vertrieb.
  • EAN / UPC: Barcode des Releases als Produkt. Ein Album hat eine EAN, jeder Track einen ISRC.
  • Labelcode (LC): Kennung eines Labels im Meldewesen von Radio und TV. Nicht nötig für Streaming.
  • GEMA: Verwertungsgesellschaft für Komposition und Text. Freiwillig.
  • GVL: Verwertungsgesellschaft für die Aufnahme, getrennt für Künstler und Hersteller. Kostenlos.
  • Musikvertrieb / Distributor / Aggregator: Dienst, der deine Musik an die Plattformen liefert und Einnahmen auszahlt.
  • DDP-Image: Produktionsmaster für die Audio-CD, mit Reihenfolge, Pausen und CD-Text.
  • Editorial-Pitch: Einreichung eines unveröffentlichten Songs bei den Playlist-Redakteuren von Spotify.
  • ℗ und ©: ℗ nennt den Inhaber der Aufnahme, © den Inhaber von Song und Artwork.

Fazit: Musik veröffentlichen ist Reihenfolge, nicht Zauberei

Musik veröffentlichen scheitert selten am Talent, sondern an Reihenfolge und Kleingedrucktem. Klär deshalb die Rechte, bevor du deine eigene Musik hochlädst. Lass die Codes den Vertrieb vergeben, aber verstehe, wofür sie stehen. Nimm GEMA und GVL außerdem als das, was sie sind: zwei getrennte Kassen für zwei verschiedene Rechte. Plane dann Schritt für Schritt rückwärts vom Freitag, halte die sieben Tage für den Pitch ein, und rechne mit Geld erst nach der Schwelle. Wenn du beim Master unsicher bist, hörst du mit dem Test-Mastering für 10 €, wie dein Song fertig klingt, und mit der Mix-Analyse erfährst du vorher, wo dein Mix steht. Der Rest ist Checkliste, und die hast du jetzt.

Häufige Fragen zum Veröffentlichen von Musik

Fragen zu Kosten und Geld

Nein. Dein Song ist ab dem Schreiben geschützt, und kein Vertrieb verlangt eine Mitgliedschaft, wenn du Musik veröffentlichen willst. Die GEMA lohnt sich allerdings, sobald du auftrittst, im Radio läufst oder Sync-Anfragen bekommst. Sie kostet 90 € netto einmalig und 50 € pro Jahr (Stand 25.09.2026).

Bei einem Jahresabo-Vertrieb ab rund 25 € pro Jahr oder bei Pay-per-Release ab etwa 10 € pro Single; ISRC und EAN sind dabei inklusive. Dazu kommen außerdem Master, Cover und optional Promotion. Ein Vinyl-Release kostet ab etwa 1.300 € für 100 Stück (Stand 25.09.2026).

Auf Bandcamp, SoundCloud und YouTube ja, direkt und ohne Vertrieb. Für Spotify und Apple Music brauchst du dagegen einen Vertrieb, wenn du dort Musik veröffentlichen willst; komplett kostenlose Anbieter behalten dafür eine Provision oder nehmen die Musik nach Kündigung offline.

Das schwankt je Land und Abo-Typ, oft im Bereich weniger Euro. Wichtiger ist allerdings: Spotify zahlt für einen Track erst, wenn er in zwölf Monaten mindestens 1.000 Streams erreicht hat, und das Geld kommt zwei bis drei Monate später über den Vertrieb.

Fragen zu Rechten, Cover und Vertrieb

Nein. Der Labelcode ist nur für das Meldewesen von Radio und Fernsehen relevant. Du bekommst ihn außerdem über den Herstellervertrag der GVL, wenn du ihn wirklich brauchst.

Gib für dieselbe Aufnahme denselben ISRC beim neuen Anbieter an, dann bleiben Streams und Playlists meist erhalten. Lade außerdem beim neuen Vertrieb zuerst hoch und kündige erst danach beim alten, sonst entsteht eine Lücke.

Quadratisch, mindestens 3000 × 3000 Pixel, besser 4000, sRGB ohne Farbprofil, außerdem ohne Handles, URLs, Preise oder Barcodes. Vor allem nicht hochskalieren.

Eine unveränderte Neuaufnahme ja, und zwar über die Lizenzierung deines Vertriebs beziehungsweise die GEMA. Sobald du Text, Melodie oder Übersetzung änderst, brauchst du die Zustimmung der Rechteinhaber.

Fragen zur interaktiven Checkliste

Ja, komplett. Es gibt keine Registrierung, keine Premium-Version und keine E-Mail-Pflicht. Sie ist ein Werkzeug aus unserem Studioalltag, in dem wir dieselben Fragen von Erstveröffentlichern immer wieder beantworten.

Nein. Alles läuft in deinem Browser. Erst wenn du das Speichern einschaltest, legt die Checkliste deinen Stand lokal auf deinem Gerät ab. Es gibt kein Konto, keine Übertragung an uns und keine Auswertung deiner Antworten.

Ja. Der Button „Als PDF herunterladen“ erstellt direkt eine PDF-Datei mit deinen relevanten Aufgaben, ihrem Status und klickbaren Links. Ein Druckdialog öffnet sich dabei nicht, und du kannst die Datei speichern, teilen oder ausdrucken.

Gespeichert wird nur auf dem Gerät, auf dem du die Liste benutzt. Für ein zweites Gerät lädst du sie als PDF herunter oder beantwortest die fünf Fragen dort noch einmal, das dauert unter einer Minute.

Bild von Chris Jones

Chris Jones

C.E.O – Mixing- und Mastering-Engineer. Gründer von Peak-Studios (2006) und einer der ersten Online-Dienstleister für professionelles Audio-Mixing und Mastering in Deutschland.