Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung: 24.12.2025

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Peak-Studios, Otto-Hahn-Str. 20, 97218 Gerbrunn, (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Ziel der AGB ist es, eine klare und faire Grundlage für die Zusammenarbeit zu schaffen und Rechte und Pflichten beider Parteien verbindlich festzulegen.

Alle Leistungen des Auftragnehmers erfolgen grundsätzlich als Dienstleistungen.
Sofern im Einzelfall der Versand von Datenträgern, Unterlagen oder sonstigen körperlichen Gegenständen vereinbart wird, gilt Folgendes:

Bei Unternehmern im Sinne von § 14 BGB erfolgt der Versand auf Gefahr des Auftraggebers, sobald die Sendung an das Transportunternehmen übergeben wurde.
Bei Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB trägt der Auftragnehmer das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung bis zur Übergabe an den Verbraucher oder eine empfangsberechtigte Person.

Dies gilt nicht, soweit der Verbraucher selbst ein Transportunternehmen beauftragt hat und der Auftragnehmer dieses Transportunternehmen nicht zuvor benannt hat.

Auftraggeber ist, wer den Auftrag schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form erteilt, auch wenn die Rechnung auf einen Dritten ausgestellt wird. Der Auftraggeber haftet neben dem Dritten gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung.

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Vertretungsbefugnis des Auftragserteilers oder eines benannten Dritten zu überprüfen. Eine etwaige fehlende Berechtigung geht zu Lasten des Auftraggebers.

  1. Sämtliche vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung, auf Vollständigkeit und Mängel zu prüfen. Etwaige Beanstandungen oder Änderungswünsche sind innerhalb dieser Frist in Textform (z. B. per E-Mail) mitzuteilen.

  2. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber bei Übermittlung der Leistung ausdrücklich darauf hinweisen, dass bei ausbleibender Rückmeldung innerhalb der genannten Frist die Leistung als abgenommen und freigegeben gilt (Abnahmefiktion gemäß § 308 Nr. 5 BGB).

  3. Erfolgt innerhalb der Frist keine Beanstandung oder Änderungsmitteilung, gilt die Leistung als mängelfrei abgenommen. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bei versteckten Mängeln bleiben hiervon unberührt.

  4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder Folgeschäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber seine Prüfpflicht verletzt oder die abgenommenen Leistungen später verändert oder in anderem als dem freigegebenen Zusammenhang verwendet hat.

  5. Terminzusagen zu Bearbeitungs- und Produktionsvorgängen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Verzögerungen, die durch Fremdleistungsbetriebe, Kopierwerke, Versanddienstleister oder vergleichbare Dritte verursacht werden.

Ein verbindlicher Auftrag kommt zustande durch eine der folgenden Handlungen:

– Absenden des Upload-Formulars auf der Website des Auftragnehmers,
– schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots (z. B. per E-Mail oder WhatsApp),
– vollständige oder vereinbarte Teilzahlung einer vorab erstellten Rechnung,
– oder Übermittlung von Audio-Dateien zur Bearbeitung bei gleichzeitigem Verweis auf diese AGB.

Zahlungen erfolgen grundsätzlich per Vorkasse zu 100 % des vereinbarten Honorars. Ab einem Rechnungsbetrag von 201 € netto kann auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers eine Teilzahlung in Höhe von mindestens 50 % vereinbart werden. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die Fertigstellung und Auslieferung der Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der Restforderung zurückzustellen.

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass bei unvollständiger Zahlung vor Fertigstellung die Arbeiten aus organisatorischen Gründen pausiert werden können. Abweichende Zahlungsvereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform.

Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Verbraucher geraten spätestens 7 Tage nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug, sofern keine Zahlung erfolgt (§ 286 Abs. 3 BGB). Nach Eintritt des Zahlungsverzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, ein Inkassounternehmen mit der Forderungsbeitreibung zu beauftragen. Weitergehende gesetzliche Verzugsfolgen bleiben unberührt.

Nutzungsfolgen bei unberechtigter Nutzung vor vollständiger Zahlung

Erfolgt eine Nutzung, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe der erbrachten Leistungen vor vollständiger Zahlung ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine pauschale Nutzungsentschädigung in Höhe von 10 % der vereinbarten Auftragssumme zu verlangen.

Die Nutzungsentschädigung stellt keinen Strafbetrag, sondern eine pauschalierte Abgeltung eines typischerweise entstehenden Nutzungsschadens dar.

Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines außergewöhnlich hohen Schadens vorbehalten, sofern dieser mit der Pauschale nicht ansatzweise abgedeckt wäre.

§ 3a Zahlungsziele und Preisaufschläge bei Nicht-Vorkasse-Zahlungen

Abweichend von § 3 kann zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ein individueller Zahlungsaufschub (z. B. 30, 60 oder 90 Tage) vereinbart werden. In diesem Fall erfolgt eine separate Zahlungszielvereinbarung in Textform (z. B. per E-Mail), welche zusätzlich einen Zinsaufschlag auf den Nettorechnungsbetrag enthält.

Die Vereinbarung eines Zahlungsziels ist freiwillig und setzt die ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers voraus. Der genaue Aufschlagsbetrag sowie das verbindliche Zahlungsziel werden vor Auftragserteilung schriftlich bestätigt.

Für Geschäftskunden (B2B) gelten typischerweise folgende Rahmenbedingungen:

a) Effektiver Jahreszinsaufschlag: ca. 10–12 % p. a. zzgl. Basiszinssatz
b) Monatlicher Aufschlag: ca. 0,8–1,0 %
c) Beispiel bei 1.000 € netto:
– 30 Tage Zahlungsziel: 1.020 €–1.025 €
– 60 Tage Zahlungsziel: 1.040 €–1.050 €
– 90 Tage Zahlungsziel: 1.060 €–1.075 €

Für Privatkunden (B2C) gelten folgende Rahmenbedingungen:

a) Effektiver Jahreszinsaufschlag: ca. 6–8 % p. a. zzgl. Basiszinssatz
b) Monatlicher Aufschlag: ca. 0,5–0,7 %
c) Beispiel bei 1.000 € netto:
– 30 Tage Zahlungsziel: 1.015 €–1.020 €
– 60 Tage Zahlungsziel: 1.030 €–1.040 €
– 90 Tage Zahlungsziel: 1.045 €–1.060 €

Bei Inanspruchnahme eines abweichenden Zahlungsziels verpflichtet sich der Auftraggeber zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Gesamtbetrags bis zum Ablauf des Zahlungsziels. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, entfallen alle gewährten Stundungsvorteile und es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§§ 286, 288 BGB).

Diese Regelung stellt ausdrücklich keinen Verbraucherdarlehensvertrag im Sinne des § 491 BGB dar, sondern eine individuell und transparent vereinbarte entgeltliche Stundungsvereinbarung.

§ 3b Express-Bearbeitung / Eilaufträge

Der Auftragnehmer bietet optional die kostenpflichtige Möglichkeit einer Express-Bearbeitung an. Diese stellt eine Zusatzleistung dar und ist nicht Bestandteil des regulären Leistungsumfangs.

Eine Express-Bearbeitung kann über das Upload-Formular oder in Textform angefragt werden. Ein Anspruch auf Express-Bearbeitung besteht nicht; die Annahme erfolgt nach Prüfung der Auslastung im Ermessen des Auftragnehmers.

Bei Annahme wird ein pauschaler Zuschlag von 30 % des Netto-Rechnungsbetrags berechnet. Der Zuschlag dient der priorisierten Bearbeitung und der internen Umstrukturierung von Arbeitsabläufen.

Die Fertigstellung erfolgt in der Regel innerhalb von 1–3 Werktagen nach Eingang aller erforderlichen Materialien und Zahlung. Ein verbindlicher Liefertermin bedarf der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

Wird ein bestätigter Express-Termin aus Gründen, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen (z. B. höhere Gewalt, technische Störungen, unvollständige Unterlagen), nicht eingehalten, entfällt der Express-Zuschlag. Es gelten die regulären Bearbeitungszeiten.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Express-Bearbeitung erforderlichen Daten und Dateien vollständig und fristgerecht bereitzustellen. Verzögerungen aufgrund unvollständiger Materialien, verspäteter Zahlung oder nachträglicher Änderungswünsche gehen zu Lasten des Auftraggebers. In diesen Fällen bleibt der Express-Zuschlag bestehen.

§ 3c Vorbereitende Leistungen, Projektanlage und Aufwendungsersatz

Mit Auftragseingang erbringt der Auftragnehmer vorbereitende und organisatorische Leistungen, insbesondere:

– Anlage und Einrichtung des Projektsystems,
– technische Sichtung und Prüfung der bereitgestellten Dateien,
– formale Projektplanung und Disposition,
– Kommunikation, Rückfragen und Rechnungsstellung.

Diese Leistungen erfolgen unabhängig vom Beginn der kreativen oder inhaltlichen Bearbeitung der Audio-Dienstleistung und stellen eine eigenständige, vergütungspflichtige Teilleistung dar.

Erfolgt nach Auftragserteilung keine Zahlung, eine Kündigung, ein Projektabbruch oder eine sonstige Beendigung des Vertragsverhältnisses außerhalb eines gesetzlichen Widerrufs aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, für die bis dahin erbrachten vorbereitenden Leistungen einen pauschalen Aufwendungsersatz in Höhe von 49 € brutto geltend zu machen.

Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

§ 3d Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Widerrufsrecht

Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Der Verbraucher hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss der Verbraucher den Auftragnehmer (Peak-Studios) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail) über seinen Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass die Mitteilung vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

(2) Folgen des Widerrufs

Widerruft der Verbraucher diesen Vertrag, hat der Auftragnehmer alle Zahlungen, die er vom Verbraucher erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf beim Auftragnehmer eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

(3) Vorzeitiger Beginn der Dienstleistung und Erlöschen des Widerrufsrechts

Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnt, und bestätigt er gleichzeitig seine Kenntnis davon, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer erlischt, so erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung gemäß § 356 Abs. 4 BGB.

Die ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn sowie die Kenntnisnahme über das Erlöschen des Widerrufsrechts erfolgen gesondert, insbesondere über eine Checkbox im Upload-Formular, Upload-Later-Formular oder im Rahmen einer Angebotsannahme in Textform (z. B. per E-Mail oder WhatsApp), und werden dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt.

(4) Wertersatz bei Widerruf nach Leistungsbeginn

Widerruft der Verbraucher den Vertrag, nachdem er verlangt hat, dass der Auftragnehmer mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, hat der Verbraucher Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 357 Abs. 8 BGB erfüllt sind.

Der Wertersatz bemisst sich nach dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistungen im Verhältnis zum vertraglich vereinbarten Gesamtumfang der Dienstleistung.

(5) Klarstellung zu pauschalem Aufwendungsersatz und weitergehenden Ansprüchen

Im Falle eines wirksamen gesetzlichen Widerrufs durch einen Verbraucher gelten ausschließlich die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 357 Abs. 8 BGB. Ein pauschaler Aufwendungsersatz wird in diesem Fall nicht erhoben, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Wertersatz nicht vorliegen.

Ein weitergehender Vergütungs- oder Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt.

(6) Muster-Widerrufsformular

Der Verbraucher kann für den Widerruf das folgende Muster verwenden, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet:

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An: Peak-Studios, info@peak-studios.de
– Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
– Bestellt am:
– Name des Verbrauchers:
– Anschrift des Verbrauchers:
– Datum
– Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier)

  1. Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte (insbesondere Audio-, Text-, Bild-, Sample- oder sonstige Mediendateien) frei von Rechten Dritter sind und keine Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechte verletzen.

  2. Die Verantwortung für die Klärung, Einholung und Vergütung etwaiger Rechte Dritter (z. B. bei Verwendung geschützter Musik, Sprache, Samples, Fremdinhalte) liegt allein beim Auftraggeber.

  3. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber beauftragten Inhalte oder gelieferten Materialien zu prüfen.

  4. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung, Bearbeitung oder Veröffentlichung der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte resultieren.
    Die Freistellung umfasst insbesondere notwendige Gerichts- und Anwaltskosten, Schadensersatzforderungen sowie erforderliche Aufwendungen zur Rechtsverteidigung.

    Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über die Geltendmachung entsprechender Ansprüche unverzüglich informieren und ihm – soweit zumutbar – Gelegenheit zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung geben.

  1. Bei Verlust oder Beschädigung von vom Auftraggeber überlassenem Material (z. B. Ton- oder Bildträgern, Datenträgern, Dateien) haftet der Auftragnehmer bei leicht fahrlässigem Verhalten ausschließlich bis zur Höhe des reinen Materialwerts des jeweiligen Datenträgers (z. B. leerer Datenträger).

  2. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.

  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Verluste oder Beschädigungen an überlassenem Material unverzüglich nach Kenntniserlangung in Textform anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber eine unverzügliche Anzeige, kann dies im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu einer Einschränkung der Haftung führen, soweit die verspätete Anzeige die Aufklärung des Sachverhalts oder eine Schadensminderung erschwert hat.

  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

  5. Der Auftraggeber haftet für Bearbeitungsschäden an fremden Ton- und Bildaufzeichnungen, die er dem Auftragnehmer zur Bearbeitung überlässt, bis zur Höhe des Materialwerts des jeweiligen Trägermaterials, sofern der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers verursacht wurde.
  1. Der Auftraggeber trägt das Risiko für unwiederbringliche oder schwer ersetzbare Ton-, Bild- oder sonstige Mediendateien, die er dem Auftragnehmer zur Bearbeitung überlässt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Übergabe geeignete Sicherungskopien des Materials anzufertigen oder anderweitige Vorsorgemaßnahmen (z. B. Versicherung) zu treffen.

  2. Für lediglich vermittelte Tätigkeiten des Auftragnehmers, insbesondere die Annahme oder Weitergabe von Lieferungen sowie die Vermittlung von Sprechern, Darstellern oder sonstigen Drittanbietern, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, da diese Leistungen nicht Bestandteil der eigenen vertraglichen Hauptleistung sind.

  3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, Leistungsausfälle oder Fehler, die durch Drittanbieter oder Fremddienstleister verursacht werden, auf deren Leistungserbringung der Auftragnehmer keinen unmittelbaren Einfluss hat.

  4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht, soweit ein Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers verursacht wurde oder eine Haftung zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.

  1. Der Auftragnehmer haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrunduneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
    Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Nebenpflichten ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

  4. Für Verzögerungen, die auf Umständen beruhen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (insbesondere höhere Gewalt, technische Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers, Verzögerungen durch Fremddienstleister), haftet der Auftragnehmer nicht.

  5. Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige Folgeschäden, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

  1. Alle Urheber- und Nutzungsrechte an den vom Auftragnehmer erstellten Werken verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung beim Auftragnehmer.
    Vor vollständiger Zahlung ist jede Veröffentlichung, Aufführung, Vervielfältigung, Weitergabe oder sonstige Nutzung unzulässig.

  2. Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Nutzung der erbrachten Leistungen.

  3. Eine Unterlizenzierung, Rechteübertragung oder sonstige Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen, sofern nicht eine gesonderte schriftliche Vereinbarung mit dem Auftragnehmer getroffen wurde.

  4. Die Einbindung Dritter (z. B. Labels, Verlage, Distributoren, Videoproduzenten, Cutter oder Plattformbetreiber) zur technischen Veröffentlichung oder Verwertung erfolgt ausschließlich im Auftrag und auf Verantwortung des Auftraggebers.
    Dritte erwerben keine eigenen Nutzungsrechte an den Leistungen.
    Der Auftraggeber haftet für sämtliche Nutzungen durch diese Dritten wie für eigenes Handeln.

  5. Jede Nutzung oder Weitergabe der Leistungen außerhalb des vertraglich eingeräumten Nutzungsumfangs oder durch nicht berechtigte Dritte stellt eine Lizenzverletzung dar.

  6. Erfolgt eine Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe der Leistungen ohne vorherige vollständige Zahlung oder unter Verstoß gegen die vorstehenden Nutzungsbeschränkungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine pauschale Nutzungsentschädigung in Höhe von 10 % der vereinbarten Auftragssumme geltend zu machen.

    Die Nutzungsentschädigung stellt keinen Strafbetrag, sondern eine pauschalierte Abgeltung eines typischerweise entstehenden Nutzungsschadens dar.

    Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

    Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines außergewöhnlich hohen Schadens vorbehalten, sofern dieser mit der Pauschale nicht ansatzweise abgedeckt wäre.

    Eine gezahlte Nutzungsentschädigung wird auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch angerechnet.

  7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer bei Veröffentlichungen branchenüblich als mitwirkenden Dienstleister (z. B. Mixing, Mastering, Produktion) zu nennen, sofern eine Nennung technisch oder redaktionell möglich ist.
    Dies gilt insbesondere:

    1. in Booklets, Credits und Metadaten,

    2. bei Streaming-Plattformen,

    3. bei Video-Plattformen (z. B. YouTube) mindestens in der Videobeschreibung,

    4. sowie bei Social-Media-Veröffentlichungen mit Beschreibungstexten.

  8. Die gesetzlichen Urheberpersönlichkeitsrechte des Auftragnehmers bleiben unberührt.

  9. Eine Nutzung der Leistungen zur Analyse, zum Training oder zur Weiterverarbeitung durch künstliche Intelligenz, automatisierte Systeme oder Datenbanken ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig.

1. Mastering-Dienstleistungen

  1. Innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt des bearbeiteten Materials hat der Auftraggeber das Recht, Änderungswünsche nicht technischer Art geltend zu machen.
    Für Mastering-Dienstleistungen sind zwei Revisionen kostenfrei enthalten, sofern sich diese ausschließlich auf das bereits bearbeitete und vorhandene Audio-Material beziehen.

  2. Änderungswünsche, die die Bereitstellung neuer, geänderter oder korrigierter Dateien durch den Auftraggeber erfordern, sind stets kostenpflichtig.
    Für den Austausch von Dateien wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 30 € brutto pro Austauschversion berechnet.

2. Andere Dienstleistungen (z. B. Mixing, Produktion, Editing, Tuning)

  1. Änderungswünsche bei Dienstleistungen wie Mixing, Produktion, Editing oder Tuning werden im Rahmen des jeweils vereinbarten Stunden- oder Projektbudgets bearbeitet.

  2. Der Austausch von Dateien ist bei diesen Dienstleistungen möglich und wird im Rahmen des vorhandenen Zeitkontingents berücksichtigt.
    Ist das vereinbarte Budget erschöpft, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber vorab in Textform (z. B. per E-Mail oder WhatsApp) über den voraussichtlichen zusätzlichen Arbeitsaufwand und die hierdurch entstehenden Kosten.

  3. Eine Fortsetzung der Arbeiten erfolgt erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zu den zusätzlichen Kosten.

3. Allgemeine Regelungen

  1. Änderungswünsche, die nicht auf einem Mangel der Leistung beruhen und erst nach Ablauf der 7-Werktage-Frist geltend gemacht werden, sowie grundlegende Neubearbeitungen, sind kostenpflichtig und werden gemäß dem jeweils aktuellen Stundensatz des Auftragnehmers berechnet.

  2. Gesetzliche Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bei Vorliegen eines Mangels bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vertrauliche interne Informationen des Auftragnehmers, insbesondere nicht öffentliche Produktionsdetails, interne Abläufe, Kalkulationen oder individuell vereinbarte Konditionen, nicht ohne vorherige Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
    Die Tatsache der Zusammenarbeit sowie allgemein bekannte Informationen bleiben hiervon unberührt.

  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine unwahren, ehrverletzenden oder mutwillig rufschädigenden Tatsachenbehauptungen über den Auftragnehmer zu verbreiten.
    Sachliche, wahre oder berechtigte Kritik bleibt hiervon ausdrücklich unberührt.

  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer bei Veröffentlichungen branchenüblich als mitwirkenden Dienstleister (z. B. Mixing, Mastering, Produktion) zu nennen, sofern eine entsprechende Nennung technisch oder redaktionell möglich ist.
    Dies gilt insbesondere:

    1. in Credits, Booklets oder Metadaten,

    2. auf Streaming-Plattformen,

    3. bei Video-Plattformen (z. B. YouTube) mindestens in der Videobeschreibung,

    4. sowie bei Social-Media-Veröffentlichungen mit Beschreibungstexten.

  4. Verstößt der Auftraggeber schuldhaft gegen eine der vorstehenden Pflichten, ist der Auftragnehmer berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.
    Der Schadensersatz umfasst insbesondere:

    1. den entstandenen materiellen Schaden,

    2. einen Lizenzschaden bei unberechtigter Nutzung oder Veröffentlichung,

    3. sowie einen entgangenen Gewinn, sofern dieser nach den Umständen des Einzelfalls zu erwarten war (§ 252 BGB).

  5. Die Geltendmachung von Unterlassungs-, Beseitigungs- und Auskunftsansprüchen bleibt unberührt.

  6. Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, insbesondere bei nachhaltigen Verstößen gegen Vertraulichkeit oder bei erheblichen rufschädigenden Handlungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

1. Definition von Projekten mit erhöhtem Planungsaufwand

Als Projekte mit erhöhtem Planungsaufwand gelten insbesondere:

a) Termine vor Ort in einem der Studios des Auftragnehmers,
b) Projekte mit einem geschätzten Arbeitsaufwand von mindestens 4 Stunden,
c) Projekte mit einem Auftragswert von mindestens 345 € netto.

2. Fristen und Stornierungsbedingungen

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Termine für Projekte mit erhöhtem Planungsaufwand mindestens 7 Werktage vor dem vereinbarten Termin in Textform (z. B. per E-Mail) abzusagen.

  2. Erfolgt keine fristgerechte Absage, ist der Auftragnehmer berechtigt, Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns zu verlangen.
    Der Schadensersatz beträgt 80 % des entgangenen Gewinns, mindestens jedoch 300 € netto pro betroffenem vollen Kalendertag, sofern nicht ein geringerer Schaden nachgewiesen wird.

  3. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
    Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines außergewöhnlich hohen Schadens vorbehalten, sofern dieser mit der Pauschale nicht ansatzweise abgedeckt wäre.

  4. Berechnungsgrundlage für den entgangenen Gewinn ist:

    • der individuell vereinbarte Arbeitspreis,

    • hilfsweise die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Preisliste des Auftragnehmers
      (abrufbar unter: https://www.peak-studios.de/mixing-und-mastering-preise/),

    • oder – falls auch hieraus kein schlüssiger Arbeitspreis ermittelt werden kann –
      der durchschnittliche Tagesumsatz der letzten 30 Kalendertage.

3. Zusätzliche Kosten bei bereits bestehenden Projekten

  1. Wurden im Rahmen eines bestehenden Projekts bereits Projektbesprechungen, Planungsleistungen oder Vorarbeiten erbracht, ist der Auftragnehmer berechtigt, zusätzlich 20 % der hierdurch ausgelösten Nachfolgearbeiten als Aufwendungs- und Organisationskosten zu berechnen.

  2. Beispiel:
    Bei einem Projekt (z. B. Album mit 10 Titeln), für das ein Projektbesprechungstermin vereinbart wurde, werden für 6 Titel Nachbearbeitungen mit einer geschätzten Zeit von jeweils 20 Minuten erforderlich.
    Daraus ergibt sich eine Nachbearbeitungszeit von 120 Minuten.
    20 % hiervon entsprechen 24 Minuten (= 0,4 Stunden).
    Bei einem Stundensatz von 85 € ergibt sich ein Nachbearbeitungsentgelt von 34 €.

4. Ausnahmen

Die vorstehenden Regelungen finden keine Anwendung, wenn die Absage oder der Ausfall des Termins auf höhere Gewalt, Todesfälle in der Familie oder sonstige zwingende und nachweisbare Gründe zurückzuführen ist.

1. Bereitstellung des Werkes

Der Auftragnehmer stellt das fertige Werk für einen Zeitraum von 7 Kalendertagen nach Fertigstellung zum Download bereit.
Innerhalb dieses Zeitraums sollte der Auftraggeber das Material herunterladen und eigenständig sichern.

2. Kosten für erneute Bereitstellung

Nach Ablauf der vorgenannten Frist kann der Auftragnehmer das Material – sofern noch verfügbar – erneut bereitstellen.
Für jede erneute Bereitstellung wird ein Unkostenbeitrag in Höhe von 15 € brutto pro Bereitstellung erhoben.
Dieser Betrag dient der Abgeltung des organisatorischen Aufwands für erneute Bereitstellung, Sicherung und Datenzugriff.

3. Verantwortung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, das bereitgestellte Material innerhalb der Downloadfrist herunterzuladen und dauerhaft zu sichern.
Eine dauerhafte Archivierung oder Aufbewahrungspflicht des Auftragnehmers besteht nicht und kann nicht eingefordert werden.

  1. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers.
    Gerichtsstand ist – sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Würzburg.
    Für Verbraucher gelten ausschließlich die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

  2. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail).
    Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Ergänzung zu § 13 Schlussbestimmungen (Rechtswahl):
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen werden.

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